Umweltförderung - Website
Für die Bundesförderung gilt:
- Bei der Sanierungsförderung handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Förderung – d.h. geschenktes Geld und nicht etwa einen Kredit.
- Ansuchen sollten möglichst rasch gestellt werden. Damit sind die entsprechenden Beträge für Sie reserviert.
- Offizielle Rechnungen eines Professionisten sind Voraussetzung.
- Es werden max. 30% der förderfähigen Kosten erstattet.
- Diese Förderungen können auch rückwirkend für bereits begonnene WDVS Fassaden beantragt werden. Alle Leistungen, die ab dem 1. Jänner 2020 ausgeführt wurden, werden berücksichtigt.
- Ansuchen können für Wohnobjekte mit einem Alter von über 20 Jahren gestellt werden.
- Es ist jedenfalls empfehlenswert, das Ansuchen für die Landesförderung sofort einzureichen. Manche Bundesländer berücksichtigen für die Landesförderung nur Arbeiten, die ab der Förderzusage des Landes ausgeführt wurden.