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Hanf dämmt grüner

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Jetzt bares Geld sparen!!

Förderprogramm für thermische Sanierung 2023 / 2024

Jetzt bares Geld sparen mit der Bundesförderung für thermische Sanierung. Gefördert werden sowohl Ein- und Zweifamilienhäuser als auch mehrgeschossiger Wohnbau.

 

Achtung - Förderhöhe wird massiv erhöht:
Die Fördersummen für thermische Sanierungen wurden ab 1. Jänner 2024 verdreifacht - auf bis zu 42.000 Euro!
Im mehrgeschossigen Wohnbau erhöhte sich die maximale Förderung ebenfalls von 100 Euro/m2 auf 300 Euro/m2!

 

Ein-/Zweifamilienhäuser

Je nach Sanierungsart bis zu 42.000€ – nicht rückzahlbar! Für die Verwendung von Hanfdämmung gibt es zusätzliche Fördermittel! Die Förderung umfasst die Kosten für das Material, die Montage und die Planungskosten.

Mehrgeschoßiger Wohnbau

Max. 300 €/m² für die thermische Sanierung – nicht rückzahlbar. Für die Verwendung von Hanfdämmung gibt es zusätzlich bis zu 225 €/m² extra! Die Förderung umfasst die Kosten für das Material, die Montage und die Planungskosten.

 

Weitere Informationen über die Förderungs-Voraussetzungen, Art und Zeitraum der Förderung sowie eine Checkliste für die Antragstellung finden Sie kostenlos zum Download.
Darin finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Maßnahmen werden gefördert?
  • Was ist dabei besonders zu beachten?
  • Wie soll ich dabei vorgehen um schnellstmöglich eine Förderung zu erhalten?
  • Welche Unterlagen brauche ich dazu?

 

Schon gehört?

Es gibt einen Unterschied zwischen Bundesförderung und Landesförderung:
Bundesförderung: Dies gilt für ganz Österreich. Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Landesförderung ist möglich.
Landesförderung: Diese Förderung variert stark je Bundesland hinsichtlich Voraussetzungen und Förderhöhen. Weiter unten finden Sie detaillierte Informationen je Bundesland.

Wie komme ich zur Förderung?

Der Prozess in 5 Schritten

Mit unserem praktischen Leitfaden führen wir Sie durch den Sanierungs- und Förderungs-Prozess.

Sie haben die Möglichkeit zu unterschiedlichen Zeitpunkten Ihres Projektes um die Förderung mittels Sanierungsscheck anzusuchen, die benötigten Informationen und Unterlagen sind dabei immer dieselben. Stehen Sie noch am Anfang Ihres Vorhabens, empfehlen wir die angeführte Reihenfolge.

 

Kostenloser Download

 

Jetzt Info-Broschüre kostenlos herunterladen:

Checkliste Sanierungscheck für Private

Private Wohnhäuser: Sanierungsscheck 2023/24 inkl. aller wichtiger Details

Laden Sie sich den "Sanierungsscheck für Private" herunter. Darin finden Sie Informationen zur Förderung für Ein-/Zweifamilienhäuser inklusive Übersicht über die Förder-Voraussetzungen. Weiters sind die jeweiligen maximalen Förderhöhen der Sanierungsarten sowie eine Checkliste für die Antragstellung der Bundesförderung enthalten.

Nicht vergessen: Eile ist geboten!

 

Kostenloser Download

Checkliste Sanierungscheck für Mehrgeschossige Wohngebäude

Mehrgeschoßiger Wohnbau: Sanierungsscheck 2023/24 inkl. aller wichtiger Details

Laden Sie sich den "Sanierungsscheck - Mehrgeschoßiger Wohnbau" für Mieter und Vermieter herunter. Darin finden Sie Informationen zur Förderung für Wohnungseigentümer und Wohnungsmieter inklusive Übersicht über die Förder-Voraussetzungen. Weiters sind die jeweiligen maximale Förderhöhen der Bundesförderung sowie eine Checkliste für die Antragstellung der Bundesförderung enthalten.

Nicht vergessen: Eile ist geboten!

 

Kostenloser Download

Bundesförderung für thermische Sanierung - umweltfoerderung.at

 

Informationen und Formulare zur Förderung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern

 

Informationen und Formulare zur Förderung von mehrgeschossigen Wohnbauten:

6 Tipps zur Bundesförderung

  • Bei der Sanierungsförderung handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Förderung – d.h. geschenktes Geld und nicht etwa einen Kredit.
  • Ansuchen sollten möglichst rasch gestellt werden. Damit sind die entsprechenden Beträge für Sie reserviert. 
  • Offizielle Rechnungen eines Professionisten sind Voraussetzung.
  • Es werden max. 50% der förderfähigen Kosten erstattet.
  • Ansuchen können für Wohnobjekte mit einem Alter von über 20 Jahren gestellt werden.
  • Es ist jedenfalls empfehlenswert, das Ansuchen für die Landesförderung sofort einzureichen. Manche Bundesländer berücksichtigen für die Landesförderung nur Arbeiten, die ab der Förderzusage des Landes ausgeführt wurden.

 

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren - wir beraten Sie gerne!

Antragstellung nach Sanierungsart

 

(A) Antrag auf Einzelbauteilsanierung
1. Energieberatung
Wir empfehlen, als ersten Schritt eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Hier bekommen Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Vorhaben und besprechen z.B. notwendige Dämmstärken und/oder Maßnahmen für eine sinnvolle Sanierung. Außerdem benötigen Sie für die Antragstellung entweder Energieberatungsprotokoll oder gültigen Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept.
2. Angebot einholen
Mit den gewonnenen Erkenntnissen aus Energieberatung bzw. Energieausweis können Sie nun ein oder mehrere Angebote einholen. Sie benötigen die veranschlagten Kosten für die folgende Online-Registrierung. Gerne können wir Ihnen Verarbeitungsbetriebe in Ihrer Nähe empfehlen, schreiben Sie uns eine Nachricht mit den Eckdaten Ihres Projektes an office@synthesa.at, wir melden uns umgehend bei Ihnen.
3. Online-Registrierung
Die Registrierung mit Ihrem baureifen (bzw. bereits umgesetzten Projekt) erfolgt ausschließlich online unter www.sanierungsscheck23.at/efh. Registrierungen können so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Durch den Abschluss der Registrierung werden die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
4. Umsetzung
Nun steht die Umsetzung Ihrer Dämmmaßnahme an, natürlich kann diese auch vor oder zeitgleich mit der Registrierung beginnen bzw. abgeschlossen sein.
5. Antragstellung
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden und kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden. Zusätzlich zu den unter Punkt 1 angeführten Unterlagen werden alle Rechnungen, das ausgefüllte und unterzeichnete Endabrechnungsformular sowie der Meldezettel des/der Antragsteller*in benötigt.

 

 

(B) Antrag auf umfassende Sanierung oder Teilsanierung 40%.
1. Energieberatung
Auch bei umfassender oder Teilsanierung ist zu empfehlen, als ersten Schritt eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Hier bekommen Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Vorhaben und besprechen z.B. notwendige Dämmstärken und/oder Maßnahmen für eine sinnvolle Sanierung. Außerdem benötigen Sie für die Antragstellung einen gültigen Energieausweis.
2. Angebot einholen
Mit den gewonnenen Erkenntnissen aus Energieberatung bzw. Energieausweis können Sie nun ein oder mehrere Angebote einholen. Sie benötigen die veranschlagten Kosten für die folgende Antragstellung. Gerne können wir Ihnen Verarbeitungsbetriebe in Ihrer Nähe empfehlen, schreiben Sie uns eine Nachricht mit den Eckdaten Ihres Projektes an office@synthesa.at, wir melden uns umgehend bei Ihnen.
3. Antragstellung
Die Antragstellung ist ausschließlich online unter www.sanierungsscheck23.at/efh möglich. Die Antragstellung ist so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden und benötigt das Formular „Technische Details Energieausweis“ (unterzeichnet von Energieausweisersteller*in) sowie Ihren Meldezettel. Nach positiver Projektprüfung und Genehmigung wird der Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderungshöhe verschickt.
4. Umsetzung
Nun steht die Umsetzung Ihrer Dämmmaßnahme an, natürlich kann diese auch vor oder zeitgleich mit der Antragstellung beginnen bzw. abgeschlossen sein.
5. Endabrechnung
Nach Abschluss und Abrechnung aller geförderten Maßnahmen erfolgt die Endabrechnung der Förderung. Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen sowie die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen müssen bei Antragstellung im Jahr 2023 bis zum 30.09.2025 erfolgen. Bei Antragstellung im Jahr 2024 bis zum 30.09.2026. Rechnungen müssen auf den/die Förderungsnehmer*in ausgestellt und bezahlt worden sein. Die antragsmäßige Umsetzung des Projekts ist durch Förderungsnehmer*in und den ausführenden Firmen zu bestätigen.

 

Kostengünstig zum Energieausweis für Förderungen

Aktionsangebot - jetzt noch günstiger!

So gelangen Sie online zum Energieausweis für thermische Sanierung, welche Sie für die Beantragung der Bundes- und Landesförderungen benötigen.

  • Im Angebot sind zwei Energieausweise (vorher - nacher) inkludiert
  • Gültig für Bundes- und Landesförderungen
  • Einfache und unkomplizierte Datenübermittlung per Onlineformular
  • Rasche Abwicklung innnerhalb von 3 Werktagen
  • Anerkannt in ganz Österreich

Jetzt sogar vergünstigt!

Partner: ARCH. DI. Vera Korab zt-gmbh

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